Medizinische und pflegerische Leistungen
 Beratungsbesuche
Für alle Pflegenden, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen und betreuen, ohne dass Ihnen ein Pflegedienst hilft, fordert die Pflegekasse einen sogenannten Beratungsbesuch.

Nach § 37 SGB XI hat der Pflegedienst die Durchführung des Beratungseinsatzes gegenüber der Pflegekasse zu bestätigen. Die durchführende Pflegefachkraft muss dafür einen Vertrag mit der Pflegekasse haben.

Petra Graichen

 

Die Übermittlung der Feststellung an die Pflegekasse soll der regelmäßigen Hilfestellung und Beratung der häuslich Pflegenden zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege dienen.

Für die Pflegegrade 2 und 3 muss lt. gesetzlichen Vorgaben pro Halbjahr ein Beratungsbesuch stattfinden. Ab dem Pflegegrad 4 sind die Beratungsbesuche pro Quartal durchzuführen.

Gern können Sie unter Tel.: 034346/60503 einen Beratungsbesuch vereinbaren. Dieser ist für Sie kostenfrei.