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Für alle Pflegenden, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen und betreuen, ohne dass Ihnen ein Pflegedienst hilft, fordert die Pflegekasse einen sogenannten Beratungsbesuch.
Nach § 37 SGB XI hat der Pflegedienst die Durchführung des Beratungseinsatzes gegenüber der Pflegekasse zu bestätigen. Die durchführende Pflegefachkraft muss dafür einen Vertrag mit der Pflegekasse haben.
Die Übermittlung der Feststellung an die Pflegekasse soll der regelmäßigen Hilfestellung und Beratung der häuslich Pflegenden zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege dienen.
In der Pflegestufe l und II sind 2x jährliche Beratungsbesuche gefordert. Bei Pflegestufe III müssen It. gesetzlicher Vorgaben vier Beratungsbesuche durchgeführt werden. |